Vorgaben/Gesetze: Neue Regel in der EU: Versteckte Kamera in allen Neuwagen Pflicht.

EU-weit wird nun eine neue Vorschrift eingeführt: In Neuwagen muss künftig eine Kamera installiert sein, die direkt auf Ihr Gesicht gerichtet ist. Sie zeichnet alle Augenbewegungen auf.

EUweit wird nun eine neue Vorschrift eingeführt: In Neuwagen muss künftig eine Kamera installiert sein, die direkt auf das Gesicht des Fahrers gerichtet ist und jede Augenbewegung aufzeichnet.

Diese neue Vorschrift birgt das Risiko, bei Autofahrern für Unmut zu sorgen. Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle in EU-Ländern zugelassenen Neuwagen über ein Überwachungssystem verfügen, das den Blick des Fahrers erfasst. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes ADDW-System (Achtsamkeits- und Aufmerksamkeitsüberwachungssystem). Mithilfe einer Kamera und Sensoren analysiert das Fahrzeug kontinuierlich Kopf und Blick des Fahrers. Wird der Blick zu lange von der Straße abgewendet, erfolgt eine Warnung mit akustischen und optischen Signalen.

Ziel ist es, Unfälle aufgrund von Unaufmerksamkeit zu reduzieren, die laut Studien für viele schwere Kollisionen verantwortlich ist. Das System ist standardmäßig bei jedem Fahrzeugstart aktiviert. Es kann zwar deaktiviert werden, jedoch nur vorübergehend. Bei der nächsten Fahrt ist es wieder aktiv. Die Empfindlichkeit des Systems variiert zudem je nach Fahrzeugmodell.

Das System warnt Sie sofort, wenn Sie am Lenkrad kreisen und gleichzeitig auf den Bildschirm schauen. Bei nachlassender Aufmerksamkeit reagieren nicht alle Systeme. Andere warnen Sie sogar schon bei einem kurzen Blick auf das Navigationsdisplay oder wenn Sie vor einem Spurwechsel über die Schulter schauen. Das bedeutet, dass das System in manchen Situationen eingreifen kann, obwohl der Fahrer versucht, sicher zu fahren.


Gleichzeitig wird eine weitere neue Anforderung eingeführt: Alle Neuwagen müssen über ein spezielles, von außen sichtbares Notbremssystem verfügen. Bei einer Vollbremsung blinken die Bremslichter automatisch, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Das System wird nur bei starken und plötzlichen Bremsmanövern aktiviert, beispielsweise wenn das ABS eingreift. Im normalen Fahrbetrieb leuchten die Bremslichter wie gewohnt. Sensoren entscheiden in Sekundenbruchteilen, wann das Signal aktiviert werden soll, ohne dass der Fahrer etwas tun muss. Da die Regelung nur für Neuwagen gilt, wird es noch einige Zeit dauern, bis die Technologie in allen Fahrzeugen verfügbar ist. Doch die Richtung ist klar: Die Autos der Zukunft werden nicht nur die Straße, sondern auch Sie am Steuer überwachen.

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