Vorgaben/Gesetze: Neue Regel in der EU: Versteckte Kamera in allen Neuwagen Pflicht.
EUweit wird nun eine neue Vorschrift eingeführt: In Neuwagen muss künftig eine Kamera installiert sein, die direkt auf das Gesicht des Fahrers gerichtet ist und jede Augenbewegung aufzeichnet.
Diese neue Vorschrift birgt das Risiko, bei Autofahrern für Unmut zu sorgen. Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle in EU-Ländern zugelassenen Neuwagen über ein Überwachungssystem verfügen, das den Blick des Fahrers erfasst. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes ADDW-System (Achtsamkeits- und Aufmerksamkeitsüberwachungssystem). Mithilfe einer Kamera und Sensoren analysiert das Fahrzeug kontinuierlich Kopf und Blick des Fahrers. Wird der Blick zu lange von der Straße abgewendet, erfolgt eine Warnung mit akustischen und optischen Signalen.
Ziel ist es, Unfälle aufgrund von Unaufmerksamkeit zu reduzieren, die laut Studien für viele schwere Kollisionen verantwortlich ist. Das System ist standardmäßig bei jedem Fahrzeugstart aktiviert. Es kann zwar deaktiviert werden, jedoch nur vorübergehend. Bei der nächsten Fahrt ist es wieder aktiv. Die Empfindlichkeit des Systems variiert zudem je nach Fahrzeugmodell.
Das System warnt Sie sofort, wenn Sie am Lenkrad kreisen und gleichzeitig auf den Bildschirm schauen. Bei nachlassender Aufmerksamkeit reagieren nicht alle Systeme. Andere warnen Sie sogar schon bei einem kurzen Blick auf das Navigationsdisplay oder wenn Sie vor einem Spurwechsel über die Schulter schauen. Das bedeutet, dass das System in manchen Situationen eingreifen kann, obwohl der Fahrer versucht, sicher zu fahren.



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