Reise: Staugebühren in Stockholm und Göteborg.

Bezahlstation in Göteborg. (Bild:©Pixner)
In Schweden werden in Stockholm und Göteborg Staugebühren erhoben. Seit dem 1. Januar gelten die Gebühren sowohl für in Schweden als auch für im Ausland registrierte Fahrzeuge. Zuvor galten die Gebühren nur für in Schweden registrierte Fahrzeuge.

Das Bezahlsystem ist vollständig automatisiert. Wenn Sie eine Kontrollstation passieren, wird dies registriert, und der Fahrzeughalter erhält per Post eine Rechnung.

Müssen für alle Arten von Fahrzeugen Staugebühren gezahlt werden?

Für Pkw, Lkw und Busse mit einem Gewicht von unter 14 Tonnen müssen Staugebühren gezahlt werden. Für Einsatzfahrzeuge, Mobilkräne und Busse mit einem Gesamtgewicht von mindestens 14 Tonnen sowie Motorräder und Mopeds müssen hingegen keine Staugebühren gezahlt werden.

Warum gibt es in Schweden Staugebühren?

Staugebühren haben zum Ziel, den Verkehrsfluss sowie die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Sie sollen aber auch zur Finanzierung von Investitionen in die Straßeninfrastruktur in verschiedenen Gebieten beitragen. Staugebühren werden mit der Begründung erhoben, dass diejenigen, die zu Staus und Umweltbelastungen beitragen, für die damit einhergehenden gesellschaftlichen Kosten aufkommen sollen.

Verschiedene Beträge zu verschiedenen Zeiten

Wie bezahle ich?

Sie müssen nicht an den Kontrollstationen anhalten, um zu bezahlen. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug eine Kontrollstation passieren, fahren Sie an einer Kamera vorbei, die von Ihrem Nummernschild ein Foto aufnimmt. Das Foto wird an das Zentralamt für Transport (Transportstyrelsen) übermittelt und dadurch das Fahrzeug dort identifiziert. Anschließend sendet das Zentralamt für Transport eine Rechnung an den Fahrzeughalter, sofern das Fahrzeug in Schweden registriert ist. Für im Ausland registrierte Fahrzeuge arbeitet das Zentralamt für Transport mit einem Partnerunternehmen zusammen, das dem Fahrzeughalter eine Rechnung zusendet.

Woher weiß ich, wie hoch die Staugebühren sind, die ich bezahlen muss?

Wenn Sie durch eine Zahlstation fahren, werden in den digitalen Informationsschildern an der Rampe die geltenden Tarife angezeigt.
Am Ende jedes Monats versendet das Zentralamt für Transport Rechnungen an die Halter von in Schweden registrierten Fahrzeugen. Für im Ausland registrierte Fahrzeuge arbeitet das Zentralamt für Transport mit einem Partnerunternehmen zusammen. Dieses Partnerunternehmen sendet dem Fahrzeughalter die Rechnung zu.
Sie können der Rechnung entnehmen, wie oft das Fahrzeug im vergangenen Kalendermonat eine Kontrollstation passiert hat sowie welchen Gesamtbetrag Sie zu entrichten haben. Der entsprechende Betrag muss spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum auf dem Konto für Staugebühren des Zentralamts für Transport (Transportstyrelsen) eingegangen sein.

Bezahlung der Rechnung

Auf der Rechnung ist der zu zahlende Gesamtbetrag angegeben. Außerdem können Sie der Rechnung entnehmen, wie oft Sie eine Kontrollstation passiert haben, sowie die Höhe des jeweiligen Tagesbetrags. Der Betrag muss spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum auf dem Konto für Stauabgaben des Zentralamts für Transport eingegangen sein.
Monat 1 Monat 2 Monat 3
Sobald Sie in Monat 1 eine Kontrollstation passieren, wird dies registriert Die Höhe der Gebühren für Monat 1 wird festgesetzt und am Ende von Monat 2 eine entsprechende Rechnung versendet. Die Zahlung für Monat 1 muss bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum bei uns eingegangen sein.

Zusatzgebühr bei nicht fristgerechter Zahlung

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Gebühren wird eine Zusatzgebühr von 500 SEK in Rechnung gestellt.

Fahrzeughalter mit Fahrzeugschulden in Schweden

Sofern ein Fahrzeughalter in Schweden Fahrzeugschulden von mehr als 5 000 SEK hat und der entsprechende Betrag vor sechs Monaten oder vor einem längeren Zeitraum hätte bezahlt werden müssen, kann die Nutzung des Fahrzeugs untersagt werden.

 

Einspruch – wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Fehler vorliegt

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Staugebühren falsch festgesetzt wurde, können Sie beim Zentralamt für Finanzwesen per E-Mail, Fax oder Post Einspruch einlegen.
Senden Sie Ihren Einspruch an:
E-Mail:
fordon@skatteverket.se
Fax:
+46 (0)10-574 51 80
Postanschrift:
Skatteverket
Trängselskattesektionen
701 87 Örebro
Schweden
Ihr Einspruch muss folgende Angaben enthalten:
  • die Fahrzeugregistrierungsnummer
  • das Rechnungsdatum
  • den Grund für Ihren Einspruch
  • Ihren Namen und Ihre Adresse
Einsprüche müssen dem Zentralamt für Finanzwesen spätestens 60 Tage nach der Ausstellung der Rechnung oder der Rechnung über Zusatzgebühren vorliegen.
Die in Rechnung gestellten Gebühren und ggf. weiteren Abgaben müssen auch dann bezahlt werden, wenn Sie gegen die Rechnung Einspruch eingelegt haben.

Lidingö-Regelung in Stockholm

In Stockholm gilt die Lidingö-Regelung. Diese Regelung besagt, dass für Fahrzeuge, die binnen 30 Minuten zwei verschiedene Kontrollstationen passieren, zu denen entweder die Stationen am Gasverksvägen, Lidingövägen oder Norra Hamnvägen gehören, keine Gebühren erhoben werden.

Einmalgebührregelung in Göteborg

In Göteborg gilt die Einmalgebührregelung (Flerpassageregeln). Falls Sie innerhalb von 60 Minuten mehrere Kontrollstationen passieren, wird die Gebühr nur einmal erhoben. Es wird der höchste bei den Durchfahrten geltende Tarif berechnet.

Worin besteht der Unterschied zwischen Infrastrukturabgaben und Staugebühren?

In Schweden können Infrastrukturabgaben beispielsweise nur für neu gebaute Brücken, Tunnel oder Bergpässe erhoben werden, um die Baukosten zu decken. Falls die Brücke, der Tunnel oder der Bergpass bereits mit öffentlichen Mitteln gebaut wurde, kann nach schwedischem Recht im Nachhinein keine Abgabe eingeführt werden.
Infrastrukturabgaben werden mit der Begründung erhoben, dass diejenigen, die die Infrastruktur nutzen, auch dafür zahlen sollen.
Um das Verkehrsaufkommen in schwedischen Großstadtgebieten zu reduzieren, werden Staugebühren eingeführt. Staugebühren werden mit der Begründung erhoben, dass diejenigen, die zu Staus und Umweltbelastungen beitragen, für die damit einhergehenden gesellschaftlichen Kosten aufkommen sollen.

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